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   BVerwG, 21.01.1958 - I C 155.57   

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https://dejure.org/1958,1646
BVerwG, 21.01.1958 - I C 155.57 (https://dejure.org/1958,1646)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.1958 - I C 155.57 (https://dejure.org/1958,1646)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 1958 - I C 155.57 (https://dejure.org/1958,1646)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.05.1956 - I C 89.55

    Alte württembergische Bebauungspläne sind Rechtsnormen

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1958 - I C 155.57
    Der erkennende Senat hat in seinemUrteil vom 3. Mai 1956 - BVerwG I C 89.55 - (BVerwGE 3, 258) ausgesprochen, daß der Ortsbauplan nach württembergischem Recht und die im Planverfahren ergehenden Entscheidungen über Einwendungen sowie die Feststellungsbeschlüsse keine Verwaltungsakte sind, gegen den Plan bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen vielmehr die Normenkontrollklage offensteht.

    Sie enthalten keine Gesichtspunkte, die nicht bereits in dem früheren, die Rechtsnatur der städtebaulichen Pläne betreffenden Verfahren geltend gemacht wären und vom erkennenden Senat - wenn auch nicht immer ausdrücklich - gewürdigt sind(Urteil vom 3. Mai 1956 - BVerwG I C 89.55 - undBeschluß vom 21. Mai 1957 - BVerwG I B 272.56 - [NJW. 1957 S. 1083 = DVBl. 1957 S. 535]).

  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvL 13/54

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1958 - I C 155.57
    Denn dieser Umstand vermag nichts daran zu ändern, daß die Regelung des § 8 VGG mit dem Sinn und Zweck der Revision nach dem Gesetz über das Bundesverwaltungsgericht in dem oben bezeichneten Umfang nicht vereinbar ist (vgl. zu dem gesamten Problem die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zu § 137 GVG in BVerfGE 6, 222 ff.).
  • BVerwG, 29.01.1954 - IV B 8.53
    Auszug aus BVerwG, 21.01.1958 - I C 155.57
    Die Entscheidung des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 1, 76 steht der hier vertretenen Ansicht nicht entgegen.
  • BVerwG, 21.05.1957 - I B 272.56
    Auszug aus BVerwG, 21.01.1958 - I C 155.57
    Sie enthalten keine Gesichtspunkte, die nicht bereits in dem früheren, die Rechtsnatur der städtebaulichen Pläne betreffenden Verfahren geltend gemacht wären und vom erkennenden Senat - wenn auch nicht immer ausdrücklich - gewürdigt sind(Urteil vom 3. Mai 1956 - BVerwG I C 89.55 - undBeschluß vom 21. Mai 1957 - BVerwG I B 272.56 - [NJW. 1957 S. 1083 = DVBl. 1957 S. 535]).
  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 37/60

    Korntal

    in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Bezirksnotars ..., Korntal ... [Baden-Württemberg], als Testamentsvollstrecker in dem Nachlaß der Frau ... gegen die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 1958 - I C 154.57 und I C 155.57.
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